Wahrheitsbeweis (Strafrecht)
Wahrheitsbeweis, Strafrecht:
der Beweis der Wahrheit einer ehrenrührigen Behauptung. Der Wahrheitsbeweis schließt die Bestrafung wegen Verleumdung oder übler Nachrede aus, lässt jedoch eine Bestrafung wegen einfacher Beleidigung zu, wenn Behauptung oder Verbreitung nach Form oder Umständen unangemessen waren (§ 192 StGB). Wird jemandem vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, so ist der
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