Aufklärung (Geistes- und Kulturgeschichte)

Rechts- und Staatslehre

Weitere Hauptleistungen der Aufklärung liegen im Bereich der Rechts- und Staatslehre. Sie gründet auf dem von der Stoa und Scholastik überlieferten Gedanken des Naturrechts (Neo-Aristotelismus), der in der Frühphase im 17. Jahrhundert mit der analytisch-synthetischen Methode der exakten Naturwissenschaften (G. Galilei) und des neuzeitlichen Rationalismus (R. Descartes) verknüpft wurde. Die

Quellenangabe

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