Arzneimittelzulassung

Arzneimittelzulassung, behördlich auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes erteilte Genehmigung, die erforderlich ist, um ein industriell hergestelltes Arzneimittel anbieten, vertreiben oder abgeben zu können. In Deutschland ist dafür das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig. Je nach Art des Vorhabens kann der Antrag auf verschiedene Rechtsgrundlagen gestützt werden. Zweck der Arzneimittelzulassung ist – auch im

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