Anknüpfung (internationalen Privatrecht)
Anknüpfung, im internationalen Privatrecht die Herstellung einer Verbindung zwischen einem Sachverhalt und der auf diesen anzuwendenden Rechtsordnung (in Fällen, die Berührungspunkte mit mehr als einer nationalen Rechtsordnung haben). Welche Rechtsordnung anzuwenden ist, ergibt sich aus einer Kollisionsnorm (internationales Privatrecht), die regelt, welche Rechtsordnung bei Vorliegen eines bestimmten Anknüpfungsgegenstands
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