Deliktsstatut (im internationalen Privatrecht)

Deliktsstatut, im internationalen Privatrecht

die aufgrund der Anordnung durch eine Kollisionsnorm auf eine unerlaubte Handlung zur Anwendung kommende Rechtsordnung, im Regelfall das Recht des Tatortes. (Statut, internationales Privatrecht)

Quellenangabe

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