Anhalterecht (Kriegsvölkerrecht)

Anhalterecht, Kriegsvölkerrecht:

die mit Waffengewalt durchsetzbare Befugnis von Krieg Führenden, auf hoher See Schiffe neutraler Staaten in begrenzten Ausnahmefällen anzuhalten, um sie, z. B. auf Konterbande oder in Selbstschutzabsicht, zu durchsuchen.

Quellenangabe

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