Anhalterecht (Kriegsvölkerrecht)
Anhalterecht, Kriegsvölkerrecht:
die mit Waffengewalt durchsetzbare Befugnis von Krieg Führenden, auf hoher See Schiffe neutraler Staaten in begrenzten Ausnahmefällen anzuhalten, um sie, z. B. auf Konterbande oder in Selbstschutzabsicht, zu durchsuchen.
Quellenangabe