Durchsuchungsrecht (Seekriegsrecht)
Durchsuchungsrecht, französisch Droit de visite [drwadəviˈzit], englisch Visit and search [ˈvɪzɪt ənd ˈsəːtʃ], Seekriegsrecht:
die Befugnis eines Krieg Führenden, durch Kriegsschiffe auf hoher See neutrale Handelsschiffe anzuhalten und auf Banngut (Konterbande) zu durchsuchen, auf Einhaltung der Neutralität zu überprüfen und die Rechtmäßigkeit der Flaggenführung festzustellen. Das Durchsuchungsrecht besteht auch gegenüber einem neutralen Konvoi.
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