Durchzugsrecht

Durchzugsrecht, Durchmarschrecht,

die nur durch völkerrechtlichen Vertrag begründbare Befugnis, das Gebiet eines fremden Staates mit militärischen Einheiten auf zumeist genau festgelegten Routen friedlich zu durchqueren oder zu überfliegen. Im Krieg ist den Neutralen die Gestattung des Durchzugsrechts untersagt; dies gilt nicht für den Kranken- oder Verwundetentransport. Im Zweiten Weltkrieg räumte Schweden deutschen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.