Amtspflegschaft
Amtspflegschaft, Pflegschaft des Jugendamts für einen Minderjährigen (bestellte Amtspflegschaft) oder früher für ein nicht eheliches Kind (gesetzliche Amtspflegschaft). Die gesetzliche Amtspflegschaft, umfasste für ein nicht eheliches Kind, das unter der elterlichen Sorge der Mutter stand, Fragen der Vaterschaftsfeststellung und -anerkennung, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die Regelung von Erb-
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