Recht
Nach dem Ende des Sozialismus wurde eine umfassende Justizreform durchgeführt. Kern der neuen Gerichtsordnung ist eine dreistufige ordentliche Gerichtsbarkeit. An der Spitze steht der Oberste Gerichtshof, daneben steht besonders für Verfassungsinterpretation und Normenkontrolle der Verfassungsgerichtshof. Die Mitglieder beider Gerichtshöfe werden vom Staatspräsidenten mit Zustimmung des Parlaments für einmalige Amtszeiten von
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