Abweisung (Völkerrecht)

Abweisung, Zurückweisung, Völkerrecht:

Weigerung eines Staates, Nichtstaatsangehörige in das Staatsgebiet einreisen zu lassen. Das Recht zur Abweisung findet seine Grenze besonders im Asyl.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.