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Eroberung (Völkerrecht)

Eroberung, Völkerrecht:

die kriegerische Inbesitznahme fremden Staatsgebiets. Sie führt zunächst zur Besetzung. Einen rechtlichen Grund zum Gebietserwerb gibt die Eroberung nicht, dieser kann vielmehr nur kraft Friedensvertrags erfolgen. Der allein auf Gebietsvergrößerung abzielende Eroberungskrieg ist als Angriffskrieg völkerrechtswidrig. An die Stelle der Eroberung sind heute mittelbare Formen der Kontrolle oder Beeinflussung fremder

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