Grenzgewässer (Völkerrecht)

Grenzgewässer, im Völkerrecht Flüsse oder andere Wasserläufe, in denen die Grenze zwischen zwei Staaten verläuft. Sofern keine anderslautenden vertraglichen Festlegungen vorliegen, bildet bei nicht schiffbaren Wasserläufen die Mittellinie, bei schiffbaren der Talweg die Grenze. Bei über Grenzgewässer führenden Brücken verläuft die Grenzlinie durch die Brückenmitte. Die Mittellinie gilt

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.