Kommunale Abfallwirtschaft
In den Flächenstaaten Deutschlands sind die kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise, Zweckverbände) Träger der öffentlichen Abfallwirtschaft. Auf der Grundlage von Abfallwirtschaftsplänen regeln sie das Vermeiden, Einsammeln, Verwerten und die Beseitigung der Abfälle aus Haushalten und Gewerbe. Während die Städte und Gemeinden für das Einsammeln des Abfalls zuständig sind, betreiben Landkreise,
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