Verordnung (Recht)

Zuständigkeit für die Verabschiedung von Verordnungen

Aufgrund von Bundesrecht kann in Deutschland die Bundesregierung oder ein Bundesminister bzw. eine Bundesministerin sowie eine Landesregierung zum Erlass einer Verordnung ermächtigt werden. In bestimmten Fällen, die im Grundgesetz genannt werden, muss der Bundesrat dem Erlass einer Bundesverordnung zustimmen.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.