Verordnung (Recht)

Unterscheidung von anderen Normen

In der Rechtswissenschaft unterscheidet man zwischen Gesetzen im formellen Sinn (förmlichen Gesetzen) und Gesetzen im materiellen Sinn. Eine Verordnung ist ein Gesetz im materiellen Sinn, aber kein Gesetz im formellen Sinn, da sie nicht durch ein Parlament erlassen wird. Im Rangverhältnis (»Normenhierarchie«) steht eine Verordnung unter einem förmlichen Gesetz (siehe

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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