Unterschlagung

Strafdrohung

Eine Unterschlagung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei einer veruntreuenden Unterschlagung ist die Strafdrohung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.