19. bis 21. Jahrhundert
Im Deutschen Reich wurde die Todesstrafe in das Strafgesetzbuch (StGB) von 1871 aufgenommen, ihre Anwendung jedoch auf den Mord beschränkt. Die Verurteilungen zur Todesstrafe nahmen in der Zeit des Nationalsozialismus, v. a. im Zweiten Weltkrieg, stark zu. Auch in den Kriegsverbrecherprozessen danach wurde sie verhängt (siehe Nürnberger Prozesse).
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