Confoederatio cum principibus ecclesiasticis

Confoederatio cum principibus ecclesiasticis [lateinisch »Bündnis mit den geistlichen Fürsten«],

im 19. Jahrhundert aufgekommene Bezeichnung für ein Privileg, in dem Kaiser Friedrich II. im Zusammenhang mit der Wahl seines Sohnes Heinrich (VII.) zum Römischen König (1220) die Rechte der geistlichen Reichsfürsten bestätigte (Landesherrschaft).

Quellenangabe

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