Verwaltung des Kolonialreiches
Die Gebiete in Übersee wurden als Eigentum der spanischen Krone und damit als Teil Spaniens behandelt. Es wurden Herrschaftsniederlassungen gebaut und Soldaten stationiert. Zunächst verwalteten Gouverneure die neuen Gebiete, ab dem 16. Jahrhundert entstanden in Mittel- und Südamerika eine Reihe von Vizekönigreichen (z.B. 1536 Neuspanien, 1543 Peru, 1739 Neugranada).
Stellung der indigenen Bevölkerung
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