Beispiel: Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist neben Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung einer der fünf Zweige der Sozialversicherung. Anspruch auf Geld aus dieser Versicherung haben aber nur Arbeitslose, die zuvor für eine gewisse Zeit selbst Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Zudem ist dieser Anspruch zeitlich befristet.
Mitwirkende
Sonja John
Quellenangabe
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