Sozialversicherungen
In Deutschland gibt es fünf gesetzliche Sozialversicherungen: die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung. Sie sollen die Menschen vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfällen schützen. Finanziert werden die Sozialversicherungen nach dem Solidaritätsprinzip: Die wirtschaftlich Starken leisten finanziell mehr als die wirtschaftlich
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Mitwirkende
Alexander Ströhl
Quellenangabe