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Schießbefehl

Der Schießbefehl war die Anweisung an die DDR-Grenzsoldaten, bei Fluchtversuchen aus der DDR nach Westen in die BRD auch mit Schusswaffen zu reagieren und die eigenen Bürgerinnen und Bürger zu erschießen.

IMAGO/Sepp Spiegl

Grenzsoldat der DDR, Berlin 1988. Der Schießbefehl der DDR verpflichtete Grenzsoldaten, auf flüchtende DDR-Bürgerinnen und -bürger zu schießen.

 

Historischer Hintergrund

Rechtsgrundlage und offizielle Begründung

Umsetzung an der Grenze

Auswirkungen auf Menschenleben

Reaktionen und Widerstand

Aufarbeitung nach 1990

Mitwirkende

Dr. Melanie Carina Schmoll

Quellenangabe

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