Schießbefehl
Der Schießbefehl war die Anweisung an die DDR-Grenzsoldaten, bei Fluchtversuchen aus der DDR nach Westen in die BRD auch mit Schusswaffen zu reagieren und die eigenen Bürgerinnen und Bürger zu erschießen.
Historischer Hintergrund
Rechtsgrundlage und offizielle Begründung
Umsetzung an der Grenze
Auswirkungen auf Menschenleben
Reaktionen und Widerstand
Aufarbeitung nach 1990
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe