Innerdeutsche Grenze

Innerdeutsche Grenze, von 1949/52 bis 1989/90 bestehende befestigte Grenzlinie zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, Teil des Eisernen Vorhangs.

Die innerdeutsche Grenze erhielt den Charakter einer Staatsgrenze, daher DDR-offiziell im Zuge ihrer auf Eigenstaatlichkeit gerichteten Politik »Staatsgrenze West« genannt. In der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 31.7.1973 zum Grundvertrag (21.12.1972) die innerdeutsche Grenze als eine »staatsrechtliche Grenze«, ähnlich den Grenzen, »die zwischen den Ländern der

Errichtung, Ausbau und Schießbefehl

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Opferzahlen

Justizielle Aufarbeitung

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