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Aufarbeitung nach 1990

Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung 1990 begann die strafrechtliche und historische Aufarbeitung. Ehemalige Verantwortliche und Grenzsoldaten wurden vor Gericht gestellt, und viele Verfahren beschäftigten sich mit der Frage nach der individuellen Schuld und der Befehlsnotwendigkeit. Dabei ging es zum Beispiel darum, ob die Täter eigenverantwortlich handelten oder

Mitwirkende

Dr. Melanie Carina Schmoll

Quellenangabe

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