Aufarbeitung nach 1990
Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung 1990 begann die strafrechtliche und historische Aufarbeitung. Ehemalige Verantwortliche und Grenzsoldaten wurden vor Gericht gestellt, und viele Verfahren beschäftigten sich mit der Frage nach der individuellen Schuld und der Befehlsnotwendigkeit. Dabei ging es zum Beispiel darum, ob die Täter eigenverantwortlich handelten oder
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe