Zwei-plus-vier-Vertrag
Der Zwei-plus-vier-Vertrag war ein Vertrag vom 12.9.1990, der die Verhandlungen über die Fragen der deutschen Einheit abschloss.
Der eigentliche Name des Vertrages lautet: »Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland«. Er wurde am 12. September 1990 zwischen den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) und den beiden deutschen Staaten (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik) geschlossen. Mit dem Vertrag erhielt das vereinte Deutschland seine volle Souveränität
Historischer Hintergrund
Wichtige Inhalte des Vertrags
Bedeutung
Kritik und offene Fragen
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe