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Schießbefehl

Rechtsgrundlage und offizielle Begründung

Der Schießbefehl wurde in der DDR nicht offen als »Todesbefehl« bezeichnet, sondern über interne Dienstvorschriften, Befehle der Grenztruppen und politische Richtlinien geregelt. Die juristischen Grundlagen des Handelns waren in der DDR-internen Rechtsordnung verankert, die den Sicherheitsorganen und Grenztruppen sehr weite Befugnisse einräumte.

Mitwirkende

Dr. Melanie Carina Schmoll

Quellenangabe

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