Rechtsgrundlage und offizielle Begründung
Der Schießbefehl wurde in der DDR nicht offen als »Todesbefehl« bezeichnet, sondern über interne Dienstvorschriften, Befehle der Grenztruppen und politische Richtlinien geregelt. Die juristischen Grundlagen des Handelns waren in der DDR-internen Rechtsordnung verankert, die den Sicherheitsorganen und Grenztruppen sehr weite Befugnisse einräumte.
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Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe