Rekurs (Recht)
Rekurs [französisch, von lateinisch recursus »Rücklauf«, »Rückkehr«] der, -es/-e, Recht:
im älteren Verwaltungsrecht die aus dem französischen Recht übernommene Bezeichnung für einen Rechtsbehelf, an dessen Stelle (heute) im Wesentlichen der Widerspruch getreten ist (z. B. §§ 68 ff. Verwaltungsgerichtsordnung).
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