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Ralph Zade

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Als Privatrecht bezeichnet man den Teil des Rechts, der die Beziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Zu den Privatpersonen zählen nicht nur natürliche Personen, also Menschen, ...

Als öffentliches Recht bezeichnet man den Teil des Rechts, der das Verhältnis zwischen Privatpersonen auf der einen Seite und dem Staat und der Verwaltung auf der anderen Seite betrifft, soweit Letztere »hoheitlich« (unter Ausübung ihrer besonderen Befugnisse) handeln. Das öffentliche Recht umfasst außerdem die Regelungen zum Aufbau von Staat, Staatsorganen und Verwaltung ...

Unter Recht wird im weiteren Sinn jede Handlungsregel verstanden, die zwischen »richtigem« (gebotenem, erlaubtem) und »unrechtem« (verbotenem) Verhalten unterscheidet. Im engeren Sinn ist Recht ein System von Normen, deren Befolgung durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden kann ...

Unter Meinungsfreiheit versteht man das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten.


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