Rapallovertrag

Rapallovertrag, das am 16. 4. 1922 zwischen dem Deutschen Reich (Reichskanzler J. Wirth; Außenminister W. Rathenau) und Sowjetrussland (G. W. Tschitscherin) während der Weltwirtschaftskonferenz von Genua (10. 4.–19. 5. 1922) geschlossene Abkommen. Beide Staaten verzichteten auf die Erstattung der militärischen und zivilen Kriegsschäden, Deutschland darüber hinaus auf das von

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar