Notrecht (Recht)
Not|recht, Recht:
die in einem Notstand rechtlich zugelassene Abweichung von den allgemeinen Rechtsnormen. Für den Einzelnen gibt es straf- und zivilrechtliche Notwehr- und Notstandsrechte. Für Staatsorgane sieht das Grundgesetz in der Notstandsverfassung Sonderrechte im Spannungs- und Verteidigungsfall und im Fall des inneren Notstandes vor. Hiervon zu trennen ist der Gesetzgebungsnotstand nach Artikel
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