Irrtum (Recht)

Irrtum [mittelhochdeutsch irretuom »Irrglaube«], Recht:

Das bürgerliche Recht unterscheidet den Erklärungsirrtum (der Erklärende benutzt ein anderes Erklärungszeichen, als er eigentlich wollte, z. B. er verschreibt oder verspricht sich), den Inhaltsirrtum (der Erklärende irrt sich über den Inhalt der von ihm abgegebenen Erklärung) und den Eigenschaftsirrtum über solche Eigenschaften der Person oder

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