Gleichheit (Recht)

Gleichheit, Recht:

Ihre verfassungsrechtliche Gewährleistung hat die Gleichheit v. a. in dem Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz gefunden. Es ist aus dem naturrechtlichen Satz von der angeborenen und unveräußerlichen Gleichheit des Menschen hervorgegangen; nach dem (nord)amerikanischen und französischen Vorbild wurde es auch in die deutschen Verfassungen des 19. Jahrhunderts übernommen.

Quellenangabe

Brockhaus Schullexikon Online, Gleichheit (Recht). https://brockhaus.de/ecs/julex/article/gleichheit-recht (aufgerufen am 2025-07-14), NE GmbH Brockhaus

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