Moratorium (Bankwesen)
Moratorium [zu spätlateinisch moratorius »säumend«] das, -s/...ri|en,
vertraglich vereinbarter oder hoheitlich angeordneter Aufschub (Stundung) der Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten. Schuldner und Gläubiger der unter ein Moratorium fallenden Verbindlichkeiten können Privatleute oder juristische Personen des privaten wie des öffentlichen Rechts sein. Die internationalen Finanzabkommen lassen Moratorien z. B. bei Gefährdung der Währungsstabilität eines Entwicklungslandes zu (»Schuldenmoratorium«). Solche Moratorien im
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