Darlehen
Darlehen, schuldrechtlicher Vertrag, aufgrund dessen der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld (§ 488 Absatz 1 BGB) oder andere vertretbare Sachen (§ 607 Absatz 1 BGB) gegen die Verpflichtung zur Rückerstattung sowie gegebenenfalls zur Zahlung des vereinbarten Zinses überlässt. Die Unterscheidung zwischen Gelddarlehen und Sachdarlehen wurde erst durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum
Gelddarlehen
Verbraucherdarlehen
Sachdarlehen
Werke
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