Schullexikon

Schullexikon
Login

Ladeschein

Ladeschein, Urkunde, die der Frachtführer über seine Verpflichtung zur Auslieferung des Gutes an den Empfänger ausstellen kann (§§ 444 ff. HGB). Der Ladeschein ist nur in der Binnenschifffahrt gebräuchlich; er entspricht dem Konnossement bei der Seefracht (daher auch als Binnen- oder Flusskonnossement bezeichnet); er kann Namenspapier, Order- (§§ 343

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.