Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer, Steuer auf das wirtschaftliche Ergebnis (Gewinn, Reinertrag u. Ä.) bestimmter Unternehmensformen; wird oft (ökonomisch nicht ganz korrekt) auch als »Einkommensteuer juristischer Personen« bezeichnet. In Deutschland sind steuerpflichtig v. a. Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts sowie bestimmte nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe