Veräußerungsgewinn (Finanzwissenschaft)
Ver|äußerungsgewinn, Finanzwissenschaft:
Differenz zwischen dem bei der Veräußerung eines Vermögensgegenstandes erzielten Erlös und den früheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (auch realisierter Kapitalgewinn). Steuerrechtlich gelten betriebliche Veräußerungsgewinne grundsätzlich als steuerliches Einkommen. Gewinne einer Kapitalgesellschaft aus der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften sind seit 2002 (körperschaft-)steuerfrei. Für Personengesellschaften wurde zum Ausgleich dafür eine
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