Intendant (allgemein)
Intendant [lateinisch-französisch »Oberaufseher«, »Verwalter«] der, -en/-en, allgemein:
künstlerischer und geschäftlicher Leiter eines Theaters, eines Hörfunk- oder Fernsehsenders. In Deutschland ist der Intendant einer Rundfunkanstalt öffentlichen Rechts eines der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstverwaltungsorgane (neben Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Programmbeirat); er wird auf Zeit gewählt und kann mehrmals wiedergewählt werden. – Historisch gesehen, hatte sich die Bezeichnung Intendant seit dem 19.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe