Hauspflege
Hauspflege, in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 558 RVO) Fachausdruck für Pflege im häuslichen Bereich im Rahmen der Heilbehandlung von Patienten. Mit der Übernahme der gesetzlichen Regelungen zur Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch VII (in Kraft ab 1. 1. 1997) wurde die Bezeichnung Hauspflege durch häusliche Krankenpflege ersetzt.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar