Berufskrankheiten

Berufskrankheiten, früher Gewerbekrankheiten,

Erkrankungen, die durch Arbeitsweise, Arbeitsverfahren oder zu verarbeitende Stoffe in Ausübung einer gegen Unfall versicherten Arbeit entstehen und nach § 9 Absatz 1 SGB VII als solche bezeichnet werden und in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sind. Auf der Grundlage der Reichsversicherungsordnung wurden bereits 1925 in Deutschland die Berufskrankheiten den

Werke

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.