Berufskrankheiten
Berufskrankheiten, früher Gewerbekrankheiten,
Erkrankungen, die durch Arbeitsweise, Arbeitsverfahren oder zu verarbeitende Stoffe in Ausübung einer gegen Unfall versicherten Arbeit entstehen und nach § 9 Absatz 1 SGB VII als solche bezeichnet werden und in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sind. Auf der Grundlage der Reichsversicherungsordnung wurden bereits 1925 in Deutschland die Berufskrankheiten den
Werke
Quellenangabe