Pflegeversicherung

Pflegeversicherung, Sammelbegriff für Versicherungen zur finanziellen Vorsorge gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit.

Zuständig für die soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit ist v. a. die gesetzliche Pflegeversicherung, die im 11. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt ist. Sie trat am 1.1.1995 nach über 20-jähriger Diskussion als fünfte Säule im System der sozialen Sicherung stufenweise in Kraft.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.