Unfallversicherung (Sozialversicherung)
Unfallversicherung, Zweig der Sozialversicherung mit der Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach einer Schädigung die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen (Rehabilitation), ihn beziehungsweise seine Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen.
Rechtliche Grundlage ist das SGB VII vom 7. 8. 1996.
Werke
Informationen zum Artikel
Quellenangabe