Fragerecht des Deutschen Bundestags

Rechtsquellen des Fragerechts

Im Grundgesetz (GG) wird das Fragerecht nicht ausdrücklich genannt. Es ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den Rechten der Abgeordneten (Art. 38 Absatz 1 GG) und dem Demokratieprinzip (Art. 20 Absatz 1 und 2 GG). Die Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung des Bundestags geregelt.

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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