Fragerecht des Deutschen Bundestags
Rechtsquellen des Fragerechts
Im Grundgesetz (GG) wird das Fragerecht nicht ausdrücklich genannt. Es ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den Rechten der Abgeordneten (Art. 38 Absatz 1 GG) und dem Demokratieprinzip (Art. 20 Absatz 1 und 2 GG). Die Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung des Bundestags geregelt.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
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