Rechtsquellen des Fragerechts
Im Grundgesetz (GG) wird das Fragerecht nicht ausdrücklich genannt. Es ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus den Rechten der Abgeordneten (Art. 38 Absatz 1 GG) und dem Demokratieprinzip (Art. 20 Absatz 1 und 2 GG). Die Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung des Bundestags geregelt.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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