Europarecht im weiteren Sinn
Zum Europarecht im weiteren Sinn zählt vor allem das Recht des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Außerdem wird oft auch das Recht des Europarats dazugerechnet, obwohl dieser eine von der EU unabhängige internationale Organisation ist. Das betrifft vor allem im Rahmen des Europarats geschlossene Abkommen, von denen die wichtigsten die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Europäische
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Mitwirkende
Ralph Zade
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