Entweihung (Religionen)
Entweihung, Entheiligung,
1) in den Religionen der Missbrauch heiliger (geweihter) Räume und Gegenstände zu gewöhnlichem (profanem) Gebrauch. – 2) im katholischen Kirchenrecht ein Vorgang, der einer Kirche den Weihecharakter entzieht; entweder für immer (früher Exsecratio genannt) durch Zerstörung oder vom Bischof angeordnete Beseitigung der kirchlichen Zweckbestimmung (Profanierung) oder zeitweilig durch
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