Deliktsfähigkeit (Privatrecht)

Regelung der Deliktsfähigkeit im deutschen Recht

Nach deutschem Recht sind zwei Gruppen von Personen nicht oder nur bedingt deliktsfähig: 1. Minderjährige und 2. Volljährige, bei denen ein Ausschluss der Verantwortlichkeit vorliegt.

Deliktsfähigkeit von Minderjährigen

Deliktsfähigkeit von Volljährigen

Haftung von Aufsichtspersonen bei fehlender Deliktsfähigkeit

Haftung einer Person trotz fehlender Deliktsfähigkeit

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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