Deliktsfähigkeit (Privatrecht)

Regelung der Deliktsfähigkeit im österreichischen Recht

In Österreich beginnt die privatrechtliche Deliktsfähigkeit mit 14 Jahren. Das Deliktsfähigkeitsalter ist damit – anders als in Deutschland – genauso geregelt wie das Strafmündigkeitsalter. In Fällen, in denen es angemessen (»billig«) erscheint, kommt eine Schadenersatzverpflichtung allerdings auch schon bei jüngeren Minderjährigen in Betracht – eine vergleichbare Regelung gibt es

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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