Oberstes Organ der Verfassungsgerichtsbarkeit ist in Österreich der Verfassungsgerichtshof. In der Schweiz übernimmt das Bundesgericht zwar teilweise verfassungsrechtliche Prüfungen (etwa bei kantonalen Erlassen), verfügt im Gegensatz zu Deutschland und Österreich aber über keine Kompetenz, Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.
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