Reichskanzler
Drei Tage nach der Inthronisation ernannte Wilhelm I. Bismarck zum deutschen Reichskanzler. Die Verfassung des neuen Kaiserreichs räumte dem Kanzler viele Rechte ein. In der wichtigen Frage des Haushalts musste er sich aber Jahr für Jahr mit dem Parlament in Berlin arrangieren. Bismarck erwarb sich in den neun Jahren,
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